ElWG § 76: Technische Steuerbarkeit von Erzeugungsanlagen
Fachlicher Überblick über Netzanschlusspunkt, standardisierte Schnittstelle und Verantwortlichkeiten.
Zuletzt bearbeitet: 16.10.2026 · Quellenprüfung separat ausgewiesen
Rechtlicher Rahmen
§ 76 ElWG regelt die technische Steuerbarkeit bestimmter neuer oder wesentlich geänderter Stromerzeugungsanlagen. RIS: § 76.
Verantwortung hinter dem Anschlusspunkt
Nach § 76 Absatz 3 ist der Netzbetreiber für die Signalgebung der netzwirksamen Leistung am Anschlusspunkt zuständig. Die Optimierung hinter dem Anschlusspunkt obliegt dem Betreiber.
Technische Konkretisierung
Die standardisierte Schnittstelle wird in den technischen und organisatorischen Regeln konkretisiert. Aktuelle Unterlagen und Konsultationen sind auf der TOR-Seite der E-Control zu prüfen.
Quellen und Nachweise
Ein erreichbarer Link bestätigt nicht automatisch die inhaltliche Aktualität.
RIS – ElWG § 76 ↗Linkprüfung: 2026-10-16 16:42:46 · Inhaltlich geprüft: ausstehend
E-Control – TOR ↗Linkprüfung: 2026-10-16 16:42:46 · Inhaltlich geprüft: ausstehend