← Zur ÜbersichtFÜR ZUHAUSE

PV-Steuerungspflicht 2026: Was gilt für mein Haus?

Welche neuen Photovoltaikanlagen eine technische Steuerungsmöglichkeit brauchen und welche Fristen gelten.

Zuletzt bearbeitet: 16.10.2026 · Quellenprüfung separat ausgewiesen

Was ist neu?

Für neue und wesentlich geänderte Stromerzeugungsanlagen ab 3,68 kW netzwirksamer Leistung ist seit 1. Juni 2026 eine technische Einrichtung zur Steuerbarkeit vorgeschrieben. Das ergibt sich aus § 76 Absatz 1 ElWG.

Muss jede bestehende PV-Anlage nachgerüstet werden?

Nein, die genannte Ausstattungsverpflichtung betrifft nach dem Wortlaut neue und wesentlich geänderte Anlagen. Ob eine konkrete Änderung wesentlich ist, sollte anhand der aktuellen Regeln und der Netzbetreiberanforderungen geprüft werden.

Wann muss der Netzbetreiber die Steuerung nutzen können?

§ 76 Absatz 2 ElWG nennt gestaffelte Fristen, unter anderem 1. Juni 2028 für Anlagen über 25 kW und 1. Juni 2029 für Anlagen über 3,68 kW bis einschließlich 25 kW. Gesetzestext nachlesen.

Was bedeutet das praktisch?

Die genaue technische Schnittstelle richtet sich nach den einschlägigen technischen Regeln. Vor dem Kauf einer Steuerung sollten diese und die Anforderungen des Netzbetreibers geprüft werden.

Quellen und Nachweise

Ein erreichbarer Link bestätigt nicht automatisch die inhaltliche Aktualität.

RIS – ElWG § 76 ↗Linkprüfung: 2026-10-16 16:42:46 · Inhaltlich geprüft: ausstehend